AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Max Becker (Cloud Seven)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle von Max Becker (im Folgenden „Auftragnehmer“) angebotenen Dienstleistungen im Tattoo-Studio „Cloud Seven“ sowie für den Verkauf von Gutscheinen durch den Auftragnehmer.
1.2. Im Studio „Cloud Seven“ arbeiten neben dem Auftragnehmer weitere, rechtlich selbstständige Tätowierer (im Folgenden „selbstständige Artists“). Der Auftragnehmer tritt hierbei allein für seine eigenen Leistungen auf. Diese AGB gelten nicht für Leistungen der selbstständigen Artists, da diese ihre eigenen Geschäftsbedingungen haben.
1.3. Die Regelungen zu Gutscheinen (siehe Ziffer 9) gelten für alle im Studio tätigen Artists, da die Gutscheine bei sämtlichen dort tätigen Artists eingelöst werden können.
1.4. Mit der Vereinbarung eines Termins, der Hinterlegung einer Kaution oder dem Kauf eines Gutscheins akzeptiert der Kunde (im Folgenden „Auftraggeber“) diese AGB.
2. Leistungen und Terminvereinbarungen
2.1. Der Auftragnehmer bietet künstlerische Tätowierungen an, deren Gestaltung und Umsetzung im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.
2.2. Termine werden verbindlich vereinbart. Für die Terminreservierung ist eine Kaution zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage (siehe Ziffer 3) nicht erstattet.
2.3. Änderungen oder Absagen von Terminen müssen mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Termin persönlich oder per Direktnachricht (Instagram/WhatsApp) an den Auftragnehmer erfolgen. Bei späteren Absagen verfällt die Kaution.
3. Kaution und Zahlungsbedingungen
3.1. Bei Terminvereinbarung wird eine Kaution fällig, deren Höhe der Auftragnehmer abhängig von der voraussichtlichen Dauer des Termins festlegt. Die Kaution wird bei Durchführung der Tätowierung vom Gesamtpreis abgezogen.
3.2. Mit der Hinterlegung der Kaution erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
3.3. Eine Rückerstattung der Kaution ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:
a) Der Auftraggeber sagt den Termin mindestens 72 Stunden vor dem fälligen Termin ab.
b) Der Auftragnehmer sagt den Termin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen ab.
3.4. Verfällt die Kaution, ist eine Auszahlung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn:
a) Der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheint, ohne diesen 72 Stunden zuvor abzusagen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin entfällt.
b) Der Auftraggeber in einem nicht tätowierbaren Zustand erscheint (z. B. unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Blutverdünnern oder Antibiotika), sodass der Termin nicht stattfinden kann.
3.5. Der Restbetrag für die erbrachte Leistung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Tätowierung in bar zu zahlen.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung erfolgt entweder als Festpreis oder nach Aufwand, abhängig von Motiv, Platzierung, Detailgrad und weiteren Faktoren. Eine feste Preiszusage vorab ist nicht möglich; stattdessen werden nur grobe Einschätzungen gegeben. Bei größeren Projekten, die mehrere Sitzungen erfordern, nennt der Auftragnehmer maximal einen Tagespreis pro Sitzung, jedoch nie einen Gesamtpreis für das gesamte Projekt.
4.2. Die Erstellung von Vorlagen und Schablonen (Stencils) – auch vor dem eigentlichen Termin oder in Abwesenheit des Auftraggebers – wird als Arbeitsleistung in die Preisgestaltung einbezogen.
5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber erscheint zum Termin in einem Zustand, der eine sichere Tätowierung ermöglicht. Dazu gehören insbesondere:
• Keine Einnahme von Alkohol oder Drogen mindestens 48 Stunden vor dem Termin.
• Keine Einnahme von Blutverdünnern oder anderen Medikamenten, die den Eingriff erschweren oder gefährlich machen (z. B. Aspirin, ASS, Antibiotika).
• Keine selbstständige Anwendung von Oberflächenanästhetika ohne vorherige Absprache mit dem Auftragnehmer.
• Keine ansteckenden oder einschränkenden Erkrankungen, die den Eingriff beeinflussen (z. B. Infektionserkrankungen).
• Keine bekannten Allergien gegen Tätowierfarben, Desinfektionsmittel oder Pflaster, ohne dies vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochen zu haben.
• Ein hygienisch einwandfreier Zustand.
• Keine Schwangerschaft; Entbindung muss länger als 12 Monate zurückliegen und es muss abgestillt sein.
• Volljährigkeit und geistige Reife sind zwingende Voraussetzungen. Eine Einverständniserklärung der Eltern wird nicht akzeptiert.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Voraussetzungen, kann der Termin abgebrochen werden; die Kaution wird einbehalten.
5.2. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vorab über Allergien, Medikamente oder Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes).
5.3. Der Auftraggeber überprüft vor Beginn der Tätowierung die Vorlagen (Stencil, Zeichnungen) und weist bei Unklarheiten sofort darauf hin. Dies gilt besonders für Schriften, Zahlen, Namen oder Symbole aus anderen Sprachen/Kulturen. Spätere Reklamationen hinsichtlich Schreibweise, Bedeutungen oder Positionierungen sind ausgeschlossen.
5.4. Der Auftraggeber folgt den Anweisungen des Auftragnehmers vor und während der Tätowierung, um eine sichere und qualitativ hochwertige Durchführung zu gewährleisten. Unvorhersehbare Bewegungen oder Reflexe können die Qualität beeinflussen; dessen ist sich der Auftraggeber bewusst.
5.5. Vor dem Termin unterzeichnet der Auftraggeber eine Einverständniserklärung mit seinen personenbezogenen Daten und weist sich mit einem gültigen Ausweisdokument aus.
5.6. Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten nicht, gilt dies als Absage durch den Auftraggeber; die Kaution verfällt.
5.7. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Entwürfen des Auftragnehmers. Bei Interesse an einem Entwurf ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
5.8. Wünscht der Auftraggeber eine Tätowierung auf Basis einer von ihm bereitgestellten Vorlage, stellt er sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
5.9. Der Auftraggeber befolgt die Nachsorgeanweisungen des Auftragnehmers zur ordnungsgemäßen Abheilung der Tätowierung.
6. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (Max Becker)
6.1. Der Auftragnehmer klärt den Auftraggeber vor dem Eingriff über den Ablauf und mögliche Risiken auf.
6.2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über den Heilungsprozess sowie die erforderliche Nachsorge.
6.3. Der Auftragnehmer kann einen Auftrag ablehnen, insbesondere wenn:
• Es sich um ein Motiv handelt, das die Arbeit eines anderen Tätowierers kopieren soll.
• Das gewünschte Motiv aufgrund seiner Größe oder Komplexität kein zufriedenstellendes Ergebnis erwarten lässt.
• Das Motiv nach Einschätzung des Auftragnehmers ethische, politische oder rechtlich bedenkliche Inhalte hat.
• Die gewählte Körperstelle eine beständige Qualität nicht zulässt (z. B. Finger, Handinnenflächen).
6.4. Alle Urheber- und Verwertungsrechte an Tattooentwürfen verbleiben beim Auftragnehmer.
6.5. Der Tattooentwurf wird im Regelfall am Tag des Termins präsentiert. Ein Versand im Vorfeld erfolgt nicht. Bei komplexen Motiven kann der Entwurf direkt auf die Haut gezeichnet werden.
6.6. Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen nicht rechtzeitig ab (72 Stunden vorher, persönlich oder per Direktnachricht), behält der Auftragnehmer die Kaution als angemessene Entschädigung ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer künftige Termine mit diesem Auftraggeber stornieren.
6.7. Willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer Fotos der fertigen Arbeit macht, so erhält der Auftragnehmer unbeschränkte, unentgeltliche Nutzungsrechte an diesen Fotos (z. B. für Portfolio, Online-Auftritte). Eine namentliche Nennung des Auftraggebers erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
7. Nachstechen
7.1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf ein einmaliges kostenloses Nachstechen, sofern er sich innerhalb von drei Monaten nach dem Ersttermin meldet. Dieses dient der Korrektur ungleichmäßiger Abheilungen.
7.2. Meldet sich der Auftraggeber nach Ablauf von drei Monaten, wird für das Nachstechen eine Gebühr von mindestens 50 Euro fällig. Der genaue Betrag richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.
7.3. Erfolgt die Meldung deutlich später, kann das Nachstechen als Auffrischung betrachtet und entsprechend der regulären Preisgestaltung berechnet werden.
8. Haftung und Gesundheit
8.1. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Tätowierung über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder bestehende Krankheiten.
8.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Komplikationen, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Auftraggebers entstehen.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Pflegeanweisungen des Auftragnehmers sorgfältig zu befolgen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nachbehandlung entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9. Gutscheine
9.1. Gutscheine werden vom Auftragnehmer verkauft und sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.
9.2. Gutscheine können bei allen im „Cloud Seven“-Studio tätigen Artists, einschließlich der selbstständigen Artists, eingelöst werden. Ein Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Artist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
9.3. Der Gutscheinwert wird vom Gesamtpreis der jeweiligen Dienstleistung abgezogen und am Ende mit dem ausführenden Artist verrechnet. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
9.4. Gutscheine sind personengebunden und können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers auf andere Personen übertragen werden.
9.5. Für Verlust oder Beschädigung des Gutscheins haftet der Auftraggeber.
10. Studioordnung und andere Artists
10.1. Im Studio „Cloud Seven“ arbeiten neben dem Auftragnehmer weitere selbstständige Artists. Der Auftragnehmer haftet nicht für deren Leistungen oder Terminvergaben. Die Buchung und der Kontakt zu diesen Artists erfolgen direkt über sie selbst.
10.2. Der Auftraggeber hat die Studioordnung einzuhalten. Bei störendem oder unangemessenem Verhalten kann der Auftraggeber aus dem Studio verwiesen werden.
11. Widerrufsrecht
11.1. Für individuell angefertigte Tätowierungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
11.2. Für Gutscheine, die im Fernabsatz (z. B. online) erworben wurden, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
12. Datenschutz
12.1. Persönliche Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Terminabwicklung und Vertragserfüllung verwendet.
12.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Gerichtsstand
Sofern rechtlich zulässig, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand am Sitz des Studios.